Grenzübergang Blaue Säulen Finale
Entscheidung Tschechiens: Grenzübergang Blaue Säulen bleibt geschlossen
![]() Grenzübergang unterhalb des Lusengipfels dauerhaft nicht gestattet
Ein Blick vom Pürstling auf der tschechischen Seite Richtung Lusen. Eine
direkte Verbindung wird es auf absehbare Zeit nicht geben. -Foto: Julia Zink,
Nationalpark
Der Grenzübergang Blaue Säulen bleibt von der tschechischen Seite aus
unzugänglich. Das Umweltministerium in Prag hat das Verfahren zu möglichen
Ausgleichsmaßnahmen eingestellt.
Das teilt die Nationalparkverwaltung Šumava in Vimperk mit. Demnach hat das
tschechische Umweltministerium final entschieden, dass eine saisonale Eröffnung
des Wanderweges durch das Lusenbachtal zwischen dem ehemaligen Forsthaus am
Březník (Pürstling) und dem Grenzübergang Blaue Säulen nicht möglich ist. Das
Genehmigungsverfahren wurde eingestellt. Somit ist auch der von der
Nationalparkverwaltung Šumava vorgelegte Vorschlag für Ausgleichsmaßnahmen vom
Tisch.
Die Leitung der Nationalparkverwaltung hatte versucht, ein Kompensationspaket
zu schnüren, um die Öffnung der Blauen Säulen unterhalb des Lusengipfels zu
erreichen. Eine der grundlegendsten Bedingungen seitens des Ministeriums war
das nachweisbare Erreichen einer ausreichenden Größe der Auerhuhn-Population im
Böhmerwald-Ökosystem sowie deren Bestandsschutz, idealerweise sogar eine
positive Populationsentwicklung. Zu den Ausgleichsmaßnahmen gehörte die
Vergrößerung des tschechischen Nationalpark-Kerngebiets um 3381 Hektar im
Bereich des Poledníks.
Umweltministerium nicht einverstanden „Das Umweltministerium ist mit dem Vorschlag der Verwaltung nicht
einverstanden. Daher ist es nicht möglich, den Durchgang durch das Lusenbachtal
mit einem erweiterten Kerngebiet in einer Gegend zu kompensieren, in der
bereits Auerhühner vorkommen", sagte Martin Pazourek, Vertreter der
Nationalparkverwaltung Šumava, laut Mitteilung. Das Entscheidungsgremium sei
überzeugt, dass es sich in diesem Fall nicht um eine Kompensation handele,
sondern um eine Tätigkeit, zu der die Nationalparkverwaltung sowieso gesetzlich
verpflichtet sei.
Die Entscheidung ist von grundlegender Bedeutung und wird sich auf alle
weiteren Vorschläge der Zugänglichmachung von bisher nicht erschlossenen
Gebieten im mittleren Böhmerwalds auswirken. Es ist offensichtlich, dass
Ausweisungen neuer touristischer Routen im Gebiet des Nationalparks sowie des
Landschaftsschutzgebiets damit nur schwer umzusetzen sind. Grund dafür ist das
Fehlen von Möglichkeiten, potenzielle Störungen der Auerhuhn-Population
kompensieren zu können.
„Uns bleibt nichts anderes übrig" „Ich war davon überzeugt, dass die von mir vorgeschlagenen und von der
Genehmigungsbehörde weiter verschärften Bedingungen, das Lusenbachtal für die
Öffentlichkeit zugänglich zu machen, aus der Sicht des Artenschutzes
ausreichen", sagte Nationalparkleiter Pavel Hubený. Aus der Entscheidung folge,
dass die Ausgleichsmaßnahmen eine ganz andere Form annehmen müssten.
Aus der Ökologie des Auerhuhns, den Ansprüchen an seine Umwelt und der Entwicklungsdynamik
sowie aus den Vorbehalten des Ministeriums bezüglich der Konstruktion möglicher
Ausgleichsmaßnahmen schließe er, dass solche Maßnahmen sowohl im Nationalpark
als auch im Landschaftsschutzgebiet Šumava kaum geschaffen werden können. „Uns
bleibt also nichts anderes übrig, als die Entscheidung zu akzeptieren."
- pnp
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